Hygiene & Desinfektion
Hygieneverordnung:
Wie in jedem Bereich der Kosmetik ist es auch in der Nagelkosmetik wichtig und unerlässlich präventive Maßnahmen zu treffen, denn auch hier können Krankheiten wie Mykosen, Hepatitis oder Aids übertragen werden.
Für das Gebiet der Körper- und Schönheitspflege besteht die Hygieneverordnung des Bundesgesundheitsamtes, anerkannt von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie. Geräte und Instrumente, sowie die Hände und die Arbeitsfläche müssen und werden nach jeder Kundin gereinigt und mit dafür anerkannten Desinfektionsmitteln desinfiziert werden.
Fußpflege
Bitte beachten Sie vor einer Terminvereinbarung, dass ich keine Füße mit Nagelpilz- oder Fußpilzinfektionen behandle. Ich behandle auch keinen der Diabetes oder blutverdünnende Medikamente einnimmt.